- Schiffsregister
- Schịffs|re|gis|ter 〈n. 13〉 amtl. Verzeichnis sämtlicher Schiffe eines Landes; Sy Schiffsmatrikel
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Schịffs|re|gis|ter, das (Amtsspr.):amtliches Verzeichnis der Schiffe eines Bezirks mit den Angaben über die jeweiligen rechtlichen Verhältnisse.* * *
Schiffsregister,öffentliches, beim Amtsgericht geführtes, dem Grundbuch vergleichbares und ähnlich aufgebautes Register für See- und Binnenschiffe sowie Schiffsbauwerke. Gesetzliche Grundlage bilden das Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken vom 15. 11. 1940 sowie die Schiffsregisterordnung in der Fassung vom 26. 5. 1994; zu unterscheiden sind das Register für See- und dasjenige für Binnenschiffe. Eintragungsfähige Schiffe sind in das Schiffsregister ihres Heimathafens oder -ortes einzutragen. In das Seeschiffsregister werden die Kauffahrteischiffe und andere Seeschiffe eingetragen, die die Bundesflagge führen müssen oder können (Flagge). In das Binnenschiffsregister werden die zur Schifffahrt auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern bestimmten Schiffe eingetragen. Jedes Schiff erhält bei der Eintragung eine besondere Stelle im Schiffsregister (Registerblatt). Das Schiffsregister ist öffentlich, die Einsicht ist jedem gestattet. Über die Eintragung des Schiffes ist vom Registergericht eine Urkunde auszustellen; diese führt bei Seeschiffen die Bezeichnung Schiffszertifikat, bei Binnenschiffen die Bezeichnung Schiffsbrief.* * *
Schịffs|re|gis|ter, das (Amtsspr.): amtliches Verzeichnis der Schiffe eines Bezirks mit den Angaben über die jeweiligen rechtlichen Verhältnisse.
Universal-Lexikon. 2012.